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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1988 - 12 A 109/85   

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https://dejure.org/1988,6847
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1988 - 12 A 109/85 (https://dejure.org/1988,6847)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.02.1988 - 12 A 109/85 (https://dejure.org/1988,6847)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 12 A 109/85 (https://dejure.org/1988,6847)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 225
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Stuttgart, 18.01.2019 - 2 K 2241/17

    Zustimmung zur Widmung einer Straße - Erstattung von Rechtsanwaltskosten im

    Dennoch gehört die Erklärung wegen ihres konstitutiven Charakters für die Widmung dem öffentlichen Recht an (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.02.1988 - 12 A 109/85 - NVwZ-RR 1989, 225, Schumacher, a.a.O.).

    Eine konkludente Zustimmung setzt jedoch eindeutige Anhaltspunkte für das Zustimmungsverhalten voraus (Kodal, a.a.O., Kap. 8 Rn. 16.4; Lorenz/Will, a.a.O., § 5 Rn. 19 fordert "strenge Anforderungen"; das OVG Lüneburg, Urt. v. 11.02.1988, a.a.O. hat die schlüssige Zustimmung bejaht, wenn der Eigentümer die Herstellung einer öffentlichen Straße auf seinem Grundstück gestattet).

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462

    Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung;

    Ein solcher Erklärungswille kann unter anderem bei Erteilung einer sofortigen Bauerlaubnis angenommen werden (VG Würzburg vom 9.9.2008 a.a.O. RdNr. 24), wenn der Eigentümer der Gemeinde gestattet, auf seinem Grundstück eine Straße zu errichten (OVG Lüneburg vom 11.2.1988 Az. 12 A 109/85 ) oder den Bau einer Straße auf seinem Grundstück zulässt (BayVGH vom 28.8.2002 a.a.O. RdNr. 18).
  • VG Gera, 14.01.2004 - 2 K 1853/98

    Straßen- und Wegerecht; Widmung; Nichtigkeit; Erschließungsvertrag;

    Lüneburg, Urteil vom 11. Februar 1988 - 12 A 109/85 - NVwZ-RR 1989, 226, Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Auflage, S. 226 Rdnr. 18.52, Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage, § 44 Rdnr 21 und Fußnote 17 m.w.N.; die dort als Gegenauffassung angegebene Rechtsprechung betrifft nicht die hier zu entscheidende Frage).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2000 - 3 K 5625/98

    Allgemeinwohl; Antragsbefugnis; Aufhebung; Eigentümer; Gemeingebrauch; Gewässer;

    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob die Zustimmung als eine öffentlich-rechtliche Verfügung des Eigentümers über das Gewässer bereits mit ihrem Zugang bei der Wasserbehörde nicht nur entsprechend § 130 BGB wirksam, sondern auch zugleich unwiderruflich wird (vgl. zu der Zustimmung des Eigentümers zu einer straßenrechtlichen Widmung: Kodal/Krämer Straßenrecht 6. Aufl. S. 216 f. RN 11.3, 11.4; Marschall/Schroeter/Kastner, BFStrG, 5. Aufl., § 2 RN 14; VGH München, Beschl. v. 21.2.1989 - 8 B 87.00100 - NVwZ 1990, 280, 281; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.2.1988 - 12 OVG A 109/85 - NVwZ-RR 1989, 225, 226).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1995 - 4 L 37/95

    Widmung; Besitzüberlassung

    Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist in der Regel mit der Besitzüberlassung verbunden und - unabhängig davon, daß das Gesetz die Besitzüberlassung als ausreichende Voraussetzung für die Widmung ansieht - aus dieser schlüssig abzuleiten (vgl. dazu das Urteil des OVG Lüneburg vom 11.02.1988 in NVwZ-RR 1989/225; Sauthoff in NVwZ 1990/223 ff.; Kodal/Krämer, aaO S. 202, 203; Siegel, Kommentar zum Straßen- und Wegegesetz, § 6 Rdn. 3).
  • VG Lüneburg, 26.10.2022 - 3 A 339/21

    Der Kläger wendet sich gegen die Widmung der Straße "F." (Flurstücks G. Flur H.

    Denn selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte dies nicht die Nichtigkeit der Widmung zur Folge (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.2.1988 - 12 A 109/85 -, juris nur Leitsätze; vgl. BayVGH zu Art. 67 III und 4 BayStrWG, Urt. v. 19.11.1997 - 8 B 96.2966 -, juris Leitsätze, DÖV 1998, 556, 557).
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